Zukunft der Berliner Universitäten langfristig gesichert!
26.07.2010: Die Schwachstellen der bisherigen Hochschulfinanzierung. Von Michael Arndt (MdA)
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Abl. 1 Hochschulfinanzierung |
In den Hochschulverträgen werden für einen mehrjährigen Zeitraum zwischen dem Land Berlin und den Berliner Hochschulen die zu erreichenden hochschulpolitischen Ziele sowie die staatlichen Finanzzuschüsse vereinbart. Ein Teil dieser vereinbarten Zuschüsse wird bisher wettbewerblich zwischen den Hochschulen umverteilt („Leistungsbezogene Mittelvergabe“). Dieses System hat in den letzten Jahren erhebliche Schwächen offenbart. Dazu zählen:
• keine hinreichende Setzung von Leistungsanreizen
• zu geringe Transparenz bzgl. der Bemessung der Mittel
• systematische Fehlsteuerung: Diese führte dazu, dass Berliner Hochschulen für höhere Leistungen ausschließlich auf Kosten anderer Berliner Hochschulen zusätzliche Mittel erhalten und bei Leistungssteigerungen aller Hochschulen sogar weniger Mittel erzielt haben.
Das bisherige System hat somit die Leistungen der Hochschulen nicht konsequent belohnt und zusätzliche Leistungen, insbesondere die Schaffung von Studienplätzen, nicht ausreichend gefördert.
Diese Schwachstellen in der bisherigen Hochschulfinanzierung wurden nunmehr durch neue Regelungen abgebaut.
Zukünftige Regelung für die Zuweisung der Finanzmittel
Die neue Grundstruktur der Universitätsfinanzierung (vgl. Abbildung 1) bedeutet eine Professionalisierung der Hochschulsteuerung, in dem sie gesellschaftlich gewünschte und politisch notwendige Leistungen anreizt. Konkret erhalten die Berliner Hochschulen bis zu 406 Millionen Euro (inkl. Bundesmittel aus dem Hochschulpakt) zusätzlich in vier Jahren. Nach einem kontinuierlichen Rückgang der Zuschüsse bis 2009 erhalten die Hochschulen nun stetig steigende Finanzmittel bis 2013. Die Zuweisungen an die Hochschulen erfolgen künftig durch:
• einen festen Sockelbetrag (ca. 35%)
• eine leistungsbasierte Finanzierung des Bereichs Lehre (ca. 30%)
• eine leistungsbasierte Finanzierung der Bereiche (ca. 35%)
o Forschung/ Wissenschaft/ künstlerische Entwicklungsvorhaben
o Gleichstellung/ Diversity
o Weiterbildung
Durch diese leistungsbasierte Hochschulfinanzierung erhalten die Hochschulen die notwendige Planungssicherheit sowie echte Handlungsanreize. Hierdurch ist auch eine Umkehr des bisherigen Trends der Einsparung der Mittel für die Hochschulen erreicht worden.
Im Bundesvergleich erhalten die Berliner Hochschulen überproportionale Erhöhungen ihrer finanziellen Ausstattung und werden so von einem abhängigen Zuschußempfänger zu einem eigenständigen Motor für unsere Wissensmetropole..
Wesentliche Aspekte der Berliner Hochschulverträge
Der Fokus auf eine leistungsbasierten Hochschulfinanzierung soll die Leistungs-fähigkeit der Berliner Hochschulen weiter stärken und ist meiner Meinung nach durchaus positiv zu beurteilen. Grundsätzliche Ziele der neuen Verträge sind:
• Aufgaben- und leistungsbasierte Bemessung der Zuschüsse und damit stärkere Leistungsanreize
• Gewährleistung größerer Planungssicherheit
• Tatsächliche Handlungsautonomie der Hochschulen
Konkret sollen durch die Neuregelungen folgende Ergebnisse verfolgt werden:
1. Bereitstellung von bis zu 6.000 zusätzlichen Studienanfänger-Plätzen zur Aufnahme des doppelten Abiturjahrgangs von 2012 (z. B. erhält die HUB für eine Mathematik-Studentin 23.000 € Studierchancen für Berliner bleiben beim doppelten Abiturjahrgang gesichert!
2. Senkung der Studienabbrecherquote und somit mehr erfolgreiche Studienverläufe (aufgrund der Zuschussberechnung nach Anfänger- und Abschlussquote) Verbesserung der Qualität der Studienbedingungen wird belohnt!
3. Stärkung der Forschung und Steigerung der Drittmitteleinnahmen (z. B. erhält jede Universität für ein Exzellenzcluster 1,5 Mio. € zusätzlich) Starke Forschungsleistungen wie zum Beispiel Erfolge bei der Exzellenzinitiative bringen den Hochschulen zusätzliche Einnahmen!
4. Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung in Berlin (jede HS erhält für Kooperationsverträge mit regionalen Wirtschaftsunternehmen u. Einrichtungen 25.000 € zusätzlich) Kooperationen mit der regionalen Wirtschaft werden zusätzlich belohnt!
5. Gleichstellung/ Diversity (für eine weiblich besetzte W2/W3-Professur erhält eine Hochschule 35.000 €/ für Studierende mit Migrationshintergrund im Lehramt 25.000 € zusätzlich) Berlin ist jetzt schon Spitze bei der Frauenförderung. Durch das Modell sollen diese Erfolge weiter ausgebaut werden!
6. Ausbau der Weiterbildung Der Weiterbildungsmarkt in Deutschland wird noch nicht ausreichend in den Blick genommen. Wir bieten den Hochschulen mit unserem System die Möglichkeit, in Deutschland Vorreiter zu werden.
von Michael Arndt, Mitglied des Berliner Abgeordnetenhaus (MdA)




