Gleichstellung der Geschlechter gehört zum Kern unseres politischen Selbstverständnisses

17.05.2010: Von Ulrike Neumann MdA, Frauenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus

Gleichstellungspolitik ist eine Querschnittsaufgabe.

In den nächsten Wochen wird erneut das Landesgleichstellungsgesetz ins Zentrum der Aufmerksamkeit rücken: Wir haben den Senat aufgefordert, für die Besetzung von Vorstands- und Geschäftsführungspositionen in allen Unternehmen mit mehrheitlicher Landesbeteiligung ein transparentes Verfahren anzuwenden, um die Positionen nach den Grundsätzen des LGG geschlechtergerecht zu besetzen.
Der Senatsentwurf einer umfänglichen LGG-Novelle wird zur Zeit noch im Rat der Bürgermeister beraten und danach ins Parlament eingebracht.

Unser Ziel ist es, die Gleichstellung der Geschlechter in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft zu verwirklichen. Vor allem wollen wir die gravierende Unterrepräsentanz von Frauen in Führungs-positionen beseitigen. Geplante Besetzungen von Vorstands- und Geschäftsleitungspositionen müssen öffentlich bekannt gemacht werden. Die Frauenvertreterinnen haben das Recht, an den Verfahren mitzuwirken. Die Berücksichtigung von Frauen in diesen Verfahren wird künftig dokumentiert, und das Abgeordnetenhaus wird über die Ergebnisse unterrichtet.

Die Neuregelungen werden sich auch über die Vorgaben zur Frauenförderung bei der öffentlichen Auftragsvergabe in den Bereich der Privatwirtschaft erstrecken. So wird der Schwellenwert für die Berücksichtigung von Frauenförderung und der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie von bisher 50.000 auf 25.000 Euro gesenkt. Bauleistungen werden künftig ab einem Auftragswert von 200.000 Euro einbezogen.

Es wird künftig noch deutlicher klargestellt, dass die Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes auch für die Beteiligungsunternehmen des Landes Berlin gelten: Sie werden explizit verpflichtet, Frauenfördermaßnahmen durchzuführen. Dazu zählen vor allem die Einrichtung des Amtes einer Frauenvertreterin, die Erstellung eines Frauenförderplans, die Stellenausschreibungspflicht und die bevorzugte Berücksichtigung von Frauen bei gleichwertiger Qualifikation.

Die Novelle des Landesgleichstellungsgesetzes greift also Forderungen aus dem parlamentarischen Raum auf. Außerdem wird Änderungsbedarf berücksichtigt, der sich durch praktische Erfahrungen mit der Umsetzung des LGG abgezeichnet hat.
Hintergrund: Obwohl sich die Situation für Frauen in den Einrichtungen des öffentlichen Dienstes in den vergangenen jahren insgesamt erheblich verbessert hat, sind Frauen in Führungspositionen im Bereich der öffentlichen Hand sowie der Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligungen des Landes Berlin nach wie vor gravierend unterrepräsentiert. Im Jahr 2008 waren beispielsweise im Bereich der obersten Landesbehörden 14.5 % der Abteilungsleitungen mit Frauen besetzt. In Unternehmen mit Landesbeteiligung lag die Frauenquote in den Chefetagen nur bei 10,1 %. Ganz aktuell freuen wir uns natürlich dieser Tage über Medienberichte, dass mit Sigrid Evelyn Nikutta ab Oktober eine Frau BVG-Chefin werden wird.

Für mich zeigt sich in dieser Legislaturperiode erneut, wie wichtig die Kombination der Ressorts Frauen und Wirtschaft auf Landeseben ist. Erfreulich ist auch, dass das Wirtschaftsressort auf der Bezirksebene bei Barbara Loth in kompetenter Stadträtinnenhand liegt.

Dieses Thema wird auch auf der Veranstaltung der Abteilung Südende "Frauen in Verantwortung" am 18.5. im Fokus sein.

Gern nenne ich hier noch weitere gleichstellungspolitische Erfolge in dieser Wahlperiode:

  • Das im April 2008 beschlossene, bundesweit einmalige "Gleichstellungspolitische Rahmenprogramm" (GPR) weist fünf Politikfelder als Schwerpunkte für gleichstellungspolitische Maßnahmen und Ziele aus: Bildung, existenzsichernde Beschäftigung, demografischer Wandel, soziale Gerechtigkeit und Integration. Zur Umsetzung des GPR wurde ein Masterplan mit konkreten Maßnahmen und Aktivitäten erarbeitet. Die Instrumente des "Gender Mainstreaming" und "Gender Budgeting" werden hierbei als integrale Bestandteile angewandt.
  • Beim "Gender Budgeting" ist Berlin Vorbild für viele andere Gebietskörperschaften im In- und Ausland. Es ist ein Steuerungsinstrument für eine gerechte Geschlechterpolitik. Damit können geschlechtsspezifische Auswirkungen von haushaltspolitischen Entscheidungen sichtbar gemacht werden. Berlin bildet systematisch Gender-Informationen im Haushalt ab. Die Daten helfen, den Haushalt im Sinne einer erhöhten Geschlechtergerechtigheit umzusteuern, wenn notwendig.
  • Mit dem Berliner Programm zur Förderung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre haben wir die Weichen gestellt für die Erhöhung des Frauenanteils in allen wissenschaftlichen Qualifikationsstufen und insbesondere in Führungspositionen. Mit einem Frauenanteil an den regulären Professuren von 25.6 Prozent steht Berlin an der Spitze aller Bundesländer.
  • Der erste Berliner Gender-Datenreport stellt uns Daten zu den Themen Bevölkerungsentwicklung, Bildung, Erwerbstätigkeit, Einkommen, Gesundheit und politische Partizipation zur Verfügung. Er zeigt z.B. auf, dass Berliner Mädchen und Frauen ausgesprochen erfolgreich in der Bildung sind. Jedoch ist an den Befunden auch abzulesen, dass sich diese Bildungserfolge noch nicht adäquat im Erwerbsleben widerspiegeln.

Wir dürfen mit Stolz auf Erreichtes schauen. Aber es gibt keinen Grund, die Hände ruhen zu lassen. Girl's Day, Equal Pay Day und auch der Tag gegen Gewalt an Frauen führen uns immer wieder auf Baustellen der Gesellschaft und verpflichten uns weiterhin zu engagierter Parteilichkeit für Frauen.

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